5 Fakten über die Rente vom Chef
- Der Versicherungsvertrag gehört nicht dir, sondern dem Unternehmen
- Das Versprechen auf Leistungen sollte schriftlich im Arbeitsvertrag fixiert werden
- Dein Chef braucht professionelle Beratung, wie es richtig geht, aber nicht vom Versicherungsverkäufer
- Dein Chef bestimmt die Regeln
- Die Leistungszahlungen sind immer steuerpflichtig
Wie funktioniert betriebliche Altersvorsorge?
Neben deinem normalen Lohn kann dein Chef dir ein „Rentnergehalt“ zahlen. Du kriegst also, wenn du mal alt bist, Leistungen für die Zeit, die du jetzt arbeitest. Damit dein Chef das später auch tun kann, muss er natürlich ab heute schon Geld zur Seite legen – er spart für dich. Dabei ist aber wichtig: Dein Chef ist der Bestimmer in der betrieblichen Altersversorgung! Er entscheidet:
- ob du eine regelmäßige Rente bekommst oder alles Gesparte auf einmal zum Rentenbeginn,
- wie hoch dann die versprochene Leistung ist,
- ob du Geld oder eine Sachleistung bekommst
- und wie das Gesparte für dich bis zum Rentenbeginn angelegt und vermehrt wird.
Das Geld, das für dich zurückgelegt wird, kann im Betrieb aufbewahrt und dort angespart werden oder bei einem professionellen Partner zum Sparen angelegt werden. Das kann eine Bank sein, ein Vermögensverwalter, ein Versicherungsunternehmen oder andere im Gesetz festgelegte „Versorgungsträger“.
Und das Wichtigste: Was dir dein Chef einmal versprochen hat, muss er auch einhalten! Sogar dann, wenn der Sparpartner versagt. Die versprochene Leistung kann sich für dich nie verschlechtern. Das Versprechen wird Teil deines Arbeitsvertrages – und schließlich: Vertrag ist Vertrag! Wenn dein Chef alles richtig macht, dann brauchst du dir auch keine Sorgen machen, falls der Betrieb mal insolvent geht. Die Leistung bekommst du trotzdem.
Ich will die Entgeltumwandlung nutzen! Was muss ich dann tun?
Jetzt ist deine Eigeninitiative gefragt. Von sich aus muss dein Chef nichts machen. Ein guter Chef hat heute allerdings verstanden, dass Vorsorge über die Firma ein Unternehmen für Mitarbeiter oft sogar attraktiver werden lässt. Wenn dein Chef also noch keine betriebliche Altersvorsorge eingerichtet hat, solltest du mit ihm sprechen. Denn nach dem Gesetz kannst du von ihm verlangen, dass du Teile deines Gehaltes in eine durch ihn versprochene Altersvorsorge sparen kannst – das nennt man dann „Entgeltumwandlung“. Warum kann sich das lohnen? Weil der Gesetzgeber die betriebliche Altersvorsorge fördern will und dich deshalb Steuern sparen lässt.
Wie wird die Finanzierung durchgeführt?
Nachdem dein Chef überlegt hat, welche Leistungen er dir in welcher Höhe versprechen möchte, muss er auch dafür Sorge tragen, die Leistung später erfüllen zu können. Er überlegt also, wie er das Leistungsversprechen finanzieren kann. Der Gesetzgeber spricht von „Durchführung“ und schreibt fünf mögliche Arten – sogenannte Durchführungswege – vor, aus denen dein Chef wählen kann. Zum Beispiel kann dein Chef das Geld für die Altersvorsorge einfach selbst ansparen. Das heißt dann unmittelbare Durchführung. Oder aber dein Chef zieht einen versicherungsartigen Partner heran. Dann spricht man von mittelbarer Durchführung. Somit wird deine Leistung bei einer dritten Person, einem Mittler, angespart. Bei den mittelbaren Wegen kann dein Chef beispielsweise eine Versicherung für dich abschließen. Das ist dann eine Direktversicherung. Eine andere Möglichkeit ist, dass dein Chef zu einem ganz speziellen Mittler geht, der nur für betriebliche Altersversorgung da ist – das wäre dann zum Beispiel eine Pensionskasse oder eine Unterstützungskasse. Wichtig ist: Dein Chef entscheidet allein, mit wem er deine Leistung ansparen möchte oder ob er das selber im Unternehmen machen will.
Für dich ist aber noch wichtiger: Hat sich dein Chef für einen mittelbaren Partner entschieden und dieser Partner kommt in Schwierigkeiten, verlierst du nichts von deinen versprochenen Leistungen. Denn der Chef muss deine Leistung dann teilweise oder ganz neu finanzieren. Leider wissen das viele Chefs nicht.
Wie ist das mit der Steuer?
Die Altersvorsorge wird versteuert, wenn du sie ausgezahlt bekommst. Das hat der Gesetzgeber so festgelegt, und man spricht daher von nachgelagerter Besteuerung. Man kann also jetzt schon einmal Geld anlegen. Dies wird teilweise sogar noch gefördert. Die Steuern werden dann abgezogen, wenn die Rente einmal ausgezahlt wird.
Wir erklären dir auf den folgenden Seiten Pensionszusage, Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds und Unterstützungskasse, worauf du achten musst.
Du willst das alles genauer wissen? Dann beantworten wir hier folgende Fragen:
1 Kann ich bei der betrieblichen Altersvorsorge mitentscheiden?
Nein – dein Chef entscheidet alleine. Er bestimmt, ob du im Alter monatlich Geld oder zum Beispiel pro Woche einen Sack Äpfel bekommst. Das ist übrigens auch bei der Entgeltumwandlung so. Dein Chef legt auch fest, von welcher Versicherung du einen Vertrag bekommst, wenn er das Geld über Versicherungen ansparen will. Dabei sollte genau geprüft werden, ob es sich lohnt. Du hast also kein Mitspracherecht. Aber natürlich kannst du entscheiden, ob du den Vertrag zu den Bedingungen unterschreiben willst, für die sich dein Chef entschieden hat, oder eben nicht.
2 Was passiert, wenn die Versicherung die Leistungen des Versicherungsvertrages aus irgendeinem Grund senkt?
Nehmen wir an, dein Chef führt die Altersvorsorge mittelbar durch – also über einen Sparpartner in Form einer Versicherung. Wenn es dem Sparpartner nun wirtschaftlich schlechter geht, kann er sein Versprechen dem Chef gegenüber vielleicht gar mehr nicht einhalten und senkte die Leistungen. Für dich ist das aber egal. Was der Sparpartner leistet, interessiert dich nicht. Entscheidend ist, was dein Chef versprochen hat. Fällt für den Chef der Sparpartner aus, dann muss er deine versprochene Leistung eben woanders her besorgen.
3 Gehört die Direktversicherung mir als Mitarbeiter?
Wenn dein Chef für dich eine Direktversicherung abgeschlossen hat – das Gleiche gilt auch für einen Pensionskassenvertrag –, dann ist das allein ein Vertrag zwischen deinem Chef und der Versicherung oder der Pensionskasse. Es wird also nie dein Vertrag, solange du bei deinem Chef arbeitest. Erst wenn du die Arbeit wechselst, kann dein Chef entscheiden, ob er dir den Vertrag mitgeben möchte. Das muss er aber nicht.
4 Was passiert, wenn der Chef insolvent ist und mir mein Geld im Alter nicht mehr zahlen kann?
Wenn der Chef pleitegeht, was ist dann mit deiner Altersvorsorge? Das kommt auf die Art deines Vertrags an. Hat dein Chef die Altersvorsorge über eine Direktversicherung oder Pensionskasse gestaltet, dann zahlt diese die Leistung wie im Vertrag festgehalten. Ist die Versicherung oder Pensionskasse zu deinem Vertrag aber auch noch pleite oder hat die Leistung gesenkt, dann ist deine Altersvorsorge weg. Wenn dein Chef die Altersvorsorge als Pensionszusage über die Firma selbst oder aber über eine Unterstützungskasse oder einen Pensionsfond macht, dann sieht es für dich besser aus. Im Falle der Pleite des Chefs springt dann ein besonderer Partner ein: der sogenannte Pensions-Sicherungs-Verein (PSV). Der PSV tritt an die Stelle des Chefs und zahlt alle versprochenen Leistungen.
5 Muss ich denn eine Entgeltumwandlung machen?
Nein – musst du nicht. Die Entgeltumwandlung lohnt sich aber oft. Warum? Die Umwandlung deines (Brutto-)Gehaltes in betriebliche Altersvorsorge ist teilweise oder ganz von der Lohnsteuer und begrenzt von der Sozialversicherung (also Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung) befreit. Damit zahlst du auf die Teile deines Lohns, die du ansparst, keine Lohnsteuer und keine Sozialversicherung. Bei den versicherungsförmigen Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds kannst du im Jahr bis zu 2.856 EUR von deinem Bruttogehalt umwandeln. Macht dein Chef alles selbst, dann gibt es sogar gar keine Begrenzung in der Steuerbefreiung. Überspitzt gesagt: Du könntest dein gesamtes Gehalt in Altersversorgung umwandeln und würdest gar keine Lohnsteuern mehr zahlen. Das gilt auch für Überstundenvergütung, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Bonuszahlungen.
Noch mehr zu den unterschiedlichen Formen der betrieblichen Altersvorsorge kannst du auf den Seiten Pensionszusage, Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds und Unterstützungskasse lesen. Neben der betrieblichen Altersvorsorge gibt es auch die gesetzliche Rentenvorsorge und die private Altersvorsorge.