Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds sind die drei versicherungsförmigen Wege für betriebliche Altersvorsorge. Sie werden besonders oft abgeschlossen.

Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds sind drei Wege, die dein Chef gehen kann, um für deine Rente vorzusorgen. Aber Achtung: Es muss auch genau geregelt werden, was du wann bekommst!

5 Fakten über Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds

  • Der Versicherungsvertrag gehört deinem Arbeitgeber – nicht dir.
  • Für dich ist die Höhe des arbeitsrechtlichen Leistungsversprechens deines Chefs interessant, nicht die Höhe der Auszahlung des Versicherungsvertrages.
  • Wenn der Versicherer ausfällt, muss der Arbeitgeber das Vermögen aufbringen.
  • Sind Chef und die Versicherung beide pleite, dann ist deine Altersvorsorge weg.
  • Bei fondsgebundenen Verträgen ist das Fondsvermögen kein Sondervermögen für dich! Es ist daher im Fall des Ausfalls des Versicherers weg. Du trägst das Risiko.

Was ist eine versicherungsförmige Gestaltung?

Wenn du über deine Firma vorsorgen willst, dann ist das im Betriebsrentengesetz geregelt. Dort sind neben der Pensionszusage und der Unterstützungskasse auch drei versicherungsorientierte Gestaltungen möglich: die Direktversicherung, die Pensionskasse und der Pensionsfonds. Diese drei Arten sind bei Chef und Versicherungsvermittler sehr beliebt, weil sie relativ wenig Aufwand verursachen. Der Mitarbeiter bekommt dann einen Versicherungsvertrag.

Du willst das alles genauer wissen? Dann beantworten wir hier folgende Fragen:

1 Worin unterscheiden sich Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds von anderen Wegen der betrieblichen Altersvorsorge?

Betriebliche Altersvorsorge ist erst einmal nur das Versprechen deines Chefs, dass du im Alter oder bei Tod oder Berufsunfähigkeit Leistungen bekommst. Das heißt: Grundsätzlich hat das noch nichts mit Versicherungen zu tun. Der Chef muss dann überlegen, wie er diese Leistungen finanziert. Bei Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds kauft er also für den Mitarbeiter einen Lebens- bzw. Rentenversicherungsvertrag. Aus diesem Vertrag werden dann später Leistungen ausgezahlt. Diese sollten denen entsprechen, die der Chef auch versprochen hat. Die Beiträge, die der Chef zahlt, sind für ihn Betriebsausgaben. Im Unterschied zur Pensionszusage muss er aber keine Rückstellungen bilden.

Ein Problem dieser Verträge: Der Chef schließt nur den Versicherungsvertrag ab. Dabei wird nicht geregelt, was er eigentlich versprechen wollte. Hat er also nun die garantierte Leistung versprochen? Oder mögliche Überschüsse, die der Versicherungsvertrag in der Zukunft noch erwirtschaftet? Das ist leider nicht festgelegt und kann später zu Streit führen.

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2 Was passiert, wenn die Firma insolvent ist?

Bei Insolvenz des Chefs erhält man seine Leistungen nur dann, wenn die Versicherungsgesellschaft auch noch da ist. Wird auch die Versicherung zahlungsunfähig oder fällt teilweise aus, dann ist deine Altersvorsorge weg.

Du solltest außerdem prüfen, ob der Vertrag zum Sparen auch geeignet ist. Das ist nur dann der Fall, wenn die Kosten nicht zu hoch und die Umrechnung in die Rente nicht zu schlecht ist. Damit man am Ende auch wirklich mehr Geld hat als vorher, sollte die effektive Verzinsung über der Inflation liegen. Sonst legt man nur Geld zurück, das später weniger wert ist, verliert also Vermögen. Diesen Unterschied zwischen der arbeitsrechtlichen Schuld und dem wirklichen Wert der Versicherung muss der Chef im Anhang in der Bilanz ausweisen, sofern der wirkliche Wert der Versicherung unter der Schuld liegt. Das nennt man dann übrigens „Unterdeckung“.

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3  Was sind die Unterschiede zwischen den drei versicherungsförmigen Wegen?

Direktversicherung und Pensionskasse unterscheiden sich in ihrer Struktur nicht. Beides sind Versicherungsverträge. Ihre Unterschiede liegen in der Gesellschaftsform. Die Direktversicherung ist ein Lebensversicherungsvertrag einer Lebensversicherung. Die Pensionskasse dagegen ist ein eigenständiges Unternehmen – fast ein eigenständiges Versicherungsunternehmen nur für betriebliche Altersvorsorge.

Pensionsfonds sind ähnlich. Allerdings gibt es hier mehr Freiheiten in der Anlage der Gelder. Meistens werden keine Leistungsgarantien versprochen. Es ist aber Pflicht, mindestens die Summe der eingezahlten Beiträge auszuzahlen.

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4  Wie sieht es mit der Förderung aus?

Bei der Förderung gibt es Begrenzungen: Deine Entgeltumwandlung ist in der steuerlichen Förderung und in der Sozialversicherungsbefreiung begrenzt. Gefördert bzw. befreit werden bis 4% der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetzlichen Rentenversicherung. Aktuell sind also jährlich 2.856 Euro befreit, bei Direktversicherungen plus 1.800 Euro jährlich.

 Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds – Fazit

Bei Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds schließt dein Chef für dich einen Versicherungsvertrag ab. Dieser Vertrag gehört aber dem Chef, nicht dir. Wenn die Firma einmal insolvent gehen sollte, zahlt der Versicherungsträger trotzdem. Gehen aber Chef und Träger pleite, ist dein angelegtes Geld leider nicht mehr zu retten.

Dieses Thema interessiert dich? Dann hier noch mal Vor- und Nachteile im Überblick:

Vorteile von Direktversicherung, Pensionskasse & Pensionsfonds

  • Sind relativ simpel, weil sie über einen normalen Versicherungsvertrag abgeschlossen werden
  • Geht das Unternehmen pleite, zahlt die Versicherungsgesellschaft trotzdem
  • Es müssen keine Rückstellungen gebildet werden
  • Werden teilweise durch Steuerbefreiung gefördert

Nachteile von Direktversicherung, Pensionskasse & Pensionsfonds

  • Der Vertrag gehört nicht dir, sondern deinem Arbeitgeber
  • Sind Firma und Versicherer pleite, ist das angelegte Geld weg


Weitere Informationen zur betrieblichen Altersvorsorge kannst du auf den Seiten Pensionszusage, und Unterstützungskasse lesen. Neben der betrieblichen Altersvorsorge gibt es auch die gesetzliche Rentenvorsorge und die private Altersvorsorge.

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