Die Pensionszusage stellt die simpelste Gestaltung der betrieblichen Altersversorgung dar. Dafür wird ihr aber oft vorgeworfen, dass sie ein Unternehmen unverkäuflich machen würde. Doch was heißt das? Und wie funktioniert die Pensionszusage?

Alles rund um die betriebliche Altersversorgung, kurz bAV, wird im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) geregelt. Dort steht, dass grundsätzlich ein Versprechen des Arbeitgebers auf irgendwelche Leistungen vorliegt. Die Spielregeln dazu stehen üblicherweise in einer sogenannten Versorgungsordnung.

5 Fakten über die Pensionszusage

  • Die simpelste Form der betrieblichen Altersvorsorge
  • Versprochene Leistungen sind vor Insolvenz geschützt
  • Dein Chef ist verpflichtet, Rückstellungen zu bilden
  • Bei richtiger Gestaltung steigern sich Liquidität und Eigenkapital des Unternehmens
  • Auch mit Pensionszusage kann das Unternehmen verkauft werden

Was ist eine Pensionszusage?

Ob deine Vorsorge über deine Firma eine Pensionszusage ist, hängt davon ab, wie die Leistungen finanziert werden. Bei betrieblicher Altersvorsorge muss die Finanzierung laut Gesetz unmittelbar durch den Chef selbst oder mittelbar über einen Versorgungsträger geschehen. Nur wenn dein Arbeitgeber das Geld selbst in seinem Unternehmen sammelt und dort vermehrt, dann nennt man diese Form der unmittelbaren Durchführung Pensionszusage.

Eine Pensionszusage ist also ein (möglichst niedergeschriebenes) Versprechen deines Chefs, dir im Alter Leistungen zu zahlen. Die Finanzierung dieser Leistungen übernimmt er selbst. Dein Chef spart also im Unternehmen das Geld für die Altersvorsorge für dich an.

Du willst das alles genauer wissen? Dann beantworten wir hier folgende Fragen:

1 Was passiert mit dem angesparten Geld?

Was dein Chef mit dem Geld macht, bleibt ihm überlassen. In der Vergangenheit wurden für die Leistungsversprechen üblicherweise Versicherungen abgeschlossen – man nennt das Rückdeckungsversicherungen. Heute zeigt sich, dass diese Versicherungsverträge zum Ansparen des versprochenen Vorsorgevermögens leider ziemlich schlecht funktionierten. Sie sind dafür einfach nicht richtig geeignet. Stattdessen sollte der Chef professionelle Partner beauftragen, die das anzusparende Vermögen betreuen. Eine Bank oder ein Vermögensverwalter können hier unter Umständen sehr gute Partner sein.

zu den Fragen

2 Was muss mein Chef bei den Bilanzen beachten?

Eine Pensionszusage als unmittelbare Gestaltung muss bilanziell besonders behandelt werden. Was heißt das? Dein Chef ist verpflichtet, in der Steuerbilanz und in der Handelsbilanz Rückstellungen für die Leistungen zu bilden, die er dir versprochen hat. Das heißt dann Pensionsrückstellungen. Diese Rückstellungen geben zum Ende jedes Jahres für die Bilanz die genaue Höhe der Schuld für Altersversorgung gegenüber den Mitarbeitern an. So wird das Versprechen, dass du einmal Leistungen erhalten wirst, auch bilanziell durch niemanden vergessen. Wie hoch die Rückstellung sein muss, rechnet ein besonderer Sachverständiger, ein Aktuar, für dich und deinen Chef aus. Dabei berücksichtigt der Aktuar neben der Verzinsung auch noch Wahrscheinlichkeitsaussagen zum Sterben oder zur Berufsunfähigkeit. Dadurch wird genau festgehalten, was dein Chef dir schuldet.

zu den Fragen

3 Was passiert, wenn das Unternehmen insolvent ist?

Die über eine Pensionszusage eingerichtete Altersversorgung genießt besonderen Schutz bei Insolvenz des Chefs. Dafür ist der Pensionssicherungsverein, kurz PSV, zuständig. Er tritt im Falle der Insolvenz an die Stelle des Chefs und zahlt alle versprochenen Leistungen. Für den Mitarbeiter gibt es also kein Risiko. Auch wenn der Chef einmal mit der Firma pleite geht, bleibt deine Leistung sicher. Bei Versicherungslösungen ist das nämlich nicht so.

zu den Fragen

4 Alle warnen vor der Pensionszusage wegen Bilanzberührung und Unverkäuflichkeit – was ist dran?

Viele Berater sind gegen die Pensionszusage. Sie finden, Altersvorsorge darf die Bilanz eines Unternehmens nicht berühren. Oder sie sagen, das Unternehmen wird unverkäuflich, wenn die Leistungen angelegt sind. Diese Aussagen sind aber nicht ganz richtig.

  • Pensionsrückstellungen sind nichts Schlechtes. Sie sind normale Rückstellungen auf der Passivseite der Bilanz und geben nur an, dass der Chef sich verpflichtet, in der Zukunft etwas zu zahlen. Deshalb werden Rückstellungen in der Bilanz als Schuld ausgewiesen. Doch die Bilanz sollte auch zeigen, dass man auf der Aktivseite echtes Vermögen vorweisen kann. Dann ist die spätere Schuld aus heutiger Sicht schon ausfinanziert und macht keine Sorgen. Wenn doch mehr zukünftige Schuld als heutiges Vermögen da ist, nennt man das Unterdeckung.
  • Jede Form der Altersversorgung berührt die Bilanz. Das gilt zum Beispiel auch bei versicherungsförmiger Gestaltung. Auch hier berühren die Beiträge die Bilanz. Wenn eine Unterdeckung vorliegt, dann muss diese im Anhang der Bilanz dargestellt werden oder der Chef bildet freiwillig Rückstellungen.
  • Ein Unternehmen wird durch eine Pensionszusage nicht automatisch unverkäuflich. Vor allem, wenn mehr das Unternehmen mehr Vermögen als zukünftige Schuld hat, muss man sich darum keine Sorgen machen.

zu den Fragen

5 An wen wende ich mich als Chef, wenn ich eine Pensionszusage brauche?

Als Chef machst du dir zunächst Gedanken über deine Wünsche, Rahmenbedingungen und Bedürfnisse. Was möchtest du mit der Zusage erreichen? Willst du eine wirkliche Altersvorsorge über den Betrieb aufbauen? Willst du Steuern sparen? Oder willst du deine Mitarbeiter versorgen, motivieren und so an dein Unternehmen binden?

Für eine Pensionszusage solltest du dir einen unabhängigen Berater für betriebliche Altersvorsorge suchen. Steuerberater und Versicherungsmakler sind dafür kaum geeignet. Für deine Bilanzen brauchst du außerdem einen versicherungsmathematischen Gutachter, also einen Aktuar. Er rechnet dir für die Bilanz aus, wie groß die Schuld deines Versprechens ist, und ermittelt so, wie hoch deine Pensionsrückstellung sein muss.

Zum Schluss brauchst du einen Partner, der dich berät, wie du dein Leistungsversprechen finanzieren möchtest. Das kann ein Anlageberater sein, der für dich das Geld vermehren soll. Oder es könnte ein Versicherungsvermittler sein, bei dem du zur Rückdeckung deines Versprechens eine Rückdeckungsversicherungen abschließt.

zu den Fragen

6 Ist die Auslagerung von Pensionszusagen gut?

Wenn der Durchführungsweg gewechselt wird, nennt man das Auslagerung. Die Auslagerung alter Pensionszusagen wird oft mit Argumenten wie Bilanzberührung und Unverkäuflichkeit begründet. Sie wird empfohlen, wenn Geld fehlt und die Rückstellung höher als das Vermögen ist. Doch die Auslagerung ist meistens sehr teuer. Bevor du also auslagerst, solltest du überlegen, wie die Finanzierung stattdessen funktionieren könnte. Zum Beispiel könnte dein Angestellter auf Teile seiner Leistung verzichten – das will er aber natürlich meistens nicht. Es ist auch möglich, Leistungsteile umzurechnen. Das würde ein Aktuar für dich tun. In jedem Fall benötigen du und dein Arbeitnehmer eine gute Beratung von einem unabhängigen Fachmann.

zu den Fragen

7 Als Chef möchte ich das Unternehmen verkaufen, stört mich die Pensionszusage dabei?

Wenn du dein Unternehmen verkaufen willst, stört dich die Pensionszusage nicht. Falls aber wenig echtes Vermögen da ist, sind die Pensionsrückstellungen hinderlich. Es gibt mehrere Möglichkeiten, diese Rückstellungen zu beseitigen. Zum Beispiel kannst du deinen Arbeitnehmern eine Abfindung zahlen – dann erhalten sie ihre Vorsorge schon früher als abgemacht und du musst in der Zukunft nichts mehr zahlen. Die Abfindung ist für Mitarbeiter im Gesetz geregelt. Für Chefs muss das über die Pensionszusage gemacht werden. Du zahlst deinem Mitarbeiter den aktuellen Wert aus, und die Pensionsrückstellung verschwindet aus der Bilanz.

 Die Pensionszusage – Fazit

Wenn du eine Pensionszusage abschließt, verspricht dir dein Chef, dir im Alter Leistungen zu zahlen für die Arbeit, die du jetzt erbringst. Welche Leistungen das sind, entscheidet dein Chef selbst. Deshalb wird das im Vertrag festgehalten. Dabei genießt eine Pensionszusage besonderen Schutz vor Insolvenz – ist dein Chef pleite, zahlt der Pensions-Sicherungs-Verein deine Leistungen.

Die Pensionszusage interessiert dich? Dann hier noch mal Vor- und Nachteile im Überblick:

Vorteile der Pensionszusage

  • Geschieht über deinen Chef selbst
  • Du arbeitest jetzt und bekommst deine Leistungen, wenn du einmal älter bist
  • In der Bilanz wird festgehalten, was dein Unternehmen dir schuldet
  • PSV zahlt Leistungen, wenn die Firma insolvent ist

Nachteile der Pensionszusage

  • Dein Chef bestimmt allein, welche Leistungen du erhältst
  • Eine Auslagerung alter Pensionszulagen ist oft sehr teuer


Lies hier mehr zu den anderen Formen der betrieblichen Altersvorsorge: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds und Unterstützungskasse.

nach oben