Der Unterstützungskasse steht eine ganz besondere Bedeutung zu: Sie ist die älteste Gestaltungsform für betriebliche Altersvorsorge.
Bei dieser Art der Vorsorge über die Firma unterscheidet man zwischen zwei Typen: der versicherungsrückgedeckten und der pauschaldotierten Unterstützungskasse.
5 Fakten über Unterstützungskassen
- Der älteste Weg der betrieblichen Altersvorsorge
- Unterstützungskasse werden steuerlich gefördert, unterliegen aber auch besonderen Regeln
- Rückgedeckte Unterstützungskassen sind recht unflexibel
- Die pauschaldotierte Unterstützungskasse ist sehr unbekannt, aber durchaus attraktiv
- Vermögen darf nur für Altersvorsorge verwendet werden
Was sind Unterstützungskassen?
Unterstützungskassen waren die ersten Versorgungseinrichtungen für Mitarbeiter. Dabei versteht sich eine Unterstützungskasse als externer Versorgungsträger, es handelt sich also um eine Einrichtung. Diese Einrichtung ist oft ein eingetragener Verein und hat es sich zur Aufgabe gemacht, für die Mitglieder des Vereins attraktive Altersvorsorge anzubieten. Früher gab es mehrheitlich sogenannte Firmenunterstützungskassen, die vollständig zu einem bestimmten Unternehmen gehörten. Das Mitglied des Vereins ist also ein Unternehmen. Wer Mitarbeiter des Unternehmens wird, soll von der Unterstützungskasse später im Alter einmal eine Leistung bekommen.
Doch wie schafft die Unterstützungskasse das? Zuerst muss der Kasse Geld überwiesen werden. Das kommt vom Chef. Er zahlt regelmäßig oder unregelmäßig etwas ein – man nennt das Dotierung. Die Unterstützungskasse vermehrt das Geld, sodass zum Rentenbeginn des Mitarbeiters genügend Altersvorsorgevermögen angehäuft ist. Dieses Vermögen darf aber nur für Altersvorsorge verwendet werden. Dazu hat der Gesetzgeber strenge Regeln aufgestellt. Auf der anderen Seite fördert der Staat die Unterstützungskasse, sodass sie als Instrument für betriebliche Altersvorsorge durchaus attraktiv ist. Wie die Pensionszusage ist auch die Unterstützungskasse sicher, auch wenn deine Firma einmal pleite sein sollte.
Wer über seine Unterstützungskasse vorsorgen will, sollte wissen: Das Wichtigste ist der Status als soziale Einrichtung für Altersvorsorge. Dafür sind ein paar Auflagen durch den Gesetzgeber notwendig. Werden die missachtet, verliert die Kasse ihre Privilegien und wird unattraktiv.
Du willst das alles genauer wissen? Dann beantworten wir hier folgende Fragen:
1 Was unterscheidet eine pauschaldotierte von einer versicherungsrückgedeckten Unterstützungskasse?
Wie eine Kasse ihr Vermögen aufbaut, bleibt ihr überlassen. Sie ist dabei frei in der Wahl einer möglichen Kapitalanlage der Gelder. Kassen, die diese Freiheiten nutzen, nennt man pauschaldotierte Unterstützungskassen. Eine speziellere Möglichkeit der Anlage des Kassenvermögens gibt es auch noch: Die Kasse könnte mit dem Vermögen für jeden zu versorgenden Mitarbeiter eine Lebensversicherung kaufen. Eine solche Kasse nennt man versicherungsrückgedeckte oder einfach nur rückgedeckte Unterstützungskasse. Diese Form ist die bekannteste. Du solltest aber prüfen, ob die ausgewählten Versicherungsverträge auch zum Sparen geeignet sind und sich das angesparte Geld nicht durch die Inflation zu stark entwertet. Bei der Einschätzung hilft zum Beispiel ein Aktuar.
2 Was sind die Besonderheiten einer pauschaldotierten Unterstützungskasse?
Die pauschaldotierte Unterstützungskasse ist je nach Rahmenbedingungen eine sehr attraktive Form der betrieblichen Altersvorsorge. Der Gesetzgeber befördert sie, indem die Vorsorgevermögen unter Einhaltung bestimmter Regeln vollkommen steuerfrei angelegt und vermehrt werden können. Die Dotierungen – also die Überweisung von Geld an die Kasse zum Aufbau von Vermögen – stellen für den Chef Betriebsausgaben dar und werden auf diese Weise zusätzlich steuergefördert. Außerdem darf der Chef entscheiden, zu welchem Zeitpunkt er am besten Gelder dotiert. Als Chef kannst du also dann Geld überweisen, wenn es dir gerade wirtschaftlich gut geht, und wartest noch, wenn vielleicht gerade ein schlechtes Wirtschaftsjahr ist. Natürlich dürfen so aber nicht unendlich Betriebsausgaben generiert werden. Daher hat der Gesetzgeber geregelt, wie hoch die Dotierung maximal sein darf, um noch als Betriebsausgabe zu gelten.
3 Was sind die Besonderheiten einer rückgedeckten Unterstützungskasse?
Ob eine rückgedeckte Unterstützungskasse zu empfehlen ist, hängt vom gewählten Versicherungsvertrag für den einzelnen Mitarbeiter ab. Lebensversicherungsverträge zum Aufbau von Vorsorgevermögen sind beispielsweise oft zum Sparen wenig geeignet. Du solltest also prüfen, ob der Vertrag hinsichtlich der Kosten und der Leistung sinnvoll ist. Auch die rückgedeckte Unterstützungskasse muss einige Rahmenbedingungen erfüllen. So muss jeden Monat ein mindestens gleichbleibender Beitrag an die Unterstützungskasse gezahlt werden, der dann von der Kasse in den zugehörigen Versicherungsvertrag überwiesen wird. Damit wird das für den Chef und den Mitarbeiter relativ unflexibel.
Die Unterstützungskasse – Fazit
Wenn sich dein Chef für betriebliche Altersvorsorge über eine Unterstützungskasse entscheidet, unterscheidet man zwischen rückgedeckten und pauschaldotierten Unterstützungskassen. Du solltest also vorher mit deinem Chef sprechen, für welche von beiden er sich entschieden hat. Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse wird deine leistung über einen Versicherungsvertrag finanziert, bei der pauschaldotierten wird das Vermögen steuergünstig angelegt und vermehrt.
Die Unterstützungskasse interessiert dich? Dann hier noch mal Vor- und Nachteile im Überblick:
Vorteile der Unterstützungskasse
- Wird über einen externen Träger abgewickelt, oft einen eingetragenen Verein
- Pauschaldotierte Unterstützungskassen legen Geld völlig steuerfrei an
- Wie hoch die Dotierung ist, kann man als Chef flexibel festlegen
- Wird staatlich gefördert
Nachteile der Unterstützungskasse
- Ist als rückgedeckte Unterstützungskasse oft nicht fürs Sparen geeignet
- Die Kasse entscheidet selbst, wie sie das Vermögen aufbauen will
Die Unterstützungskasse ist eine Möglichkeit von betrieblicher Altersvorsorge. Informiere dich doch auch über die Pensionszusage sowie Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds. Neben der betrieblichen Altersvorsorge gibt es auch die gesetzliche Rentenvorsorge und die private Altersvorsorge.