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    Drei-Säulen-Modell

Die Altersvorsorge in Deutschland beruht traditionell auf drei Säulen:

  • 1. Säule: gesetzliche Rente
  • 2. Säule: betriebliche Altersvorsorge
  • 3. Säule: private Altersvorsorge
Drei Säulen der Altersvorsorge - gesetzliche Rentenverischerung, betriebliche und private Altersvorsorge

Die erste Säule, die gesetzliche Rentenversicherung, basiert auf dem Umlageverfahren. Das bedeutet die Leistungen für Rentner werden aus den Beiträgen der Arbeitnehmer bezahlt. Zu der gesetzlichen Rentenversicherung zählen die Sozialversicherungsrente der Arbeitnehmer, die Alterssicherung der Landwirte, die Berufsständige Versorgung, die Künstlersozialversicherung und die Beamtenversorgung.

Diese Säule dient zur Absicherung des Lebensunterhalts und ist historisch gesehen der wichtigste Teil der Altersvorsorge. Möchtest du auch im Alter deinen erreichten Lebensstandard erhalten, sollte eine Altersvorsorge durch zusätzliche Absicherung mit den zwei anderen Säulen ergänzt werden. Der Staat fördert diese zum Beispiel durch Steuerentlastung oder Zuschüssen.

Für die betriebliche Altersvorsorge als zweite Säule wird ein Vertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossen. Die Beiträge werden von dem Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers bezahlt und können von dem Unternehmen mitfinanziert werden. Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge sind Pensionszusage, Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds sowie Unterstützungskasse.

Die private Altersvorsorge ist die dritte Säule. Selbstständig kann Kapital angespart werden, welches für die Altersrente genutzt werden kann. Staatliche Förderungen gibt es bei der Riester-Rente und der Rürup- bzw. Basisrente. Weiterhin können aber auch Fondssparpläne, Lebens- und Rentenversicherungen für die private Altersvorsorge genutzt werden.

Betriebliche und private Altersvorsorge basieren auf dem Kapitaldeckungsverfahren. Dabei werden die Beiträge einem persönlichen Konto gutgeschrieben und später an die jeweilige Person als Rente ausgezahlt.

Unterteilung in 3 Schichten

Nach dem Alterseinkünftegesetz kann das System der deutschen Altersvorsorge auch in 3 Schichten unterteilt werden. Die 3 Schichten unterscheiden sich hinsichtlich der steuerlichen Betrachtung:

  • 1. Schicht: Basisversorgung
  • 2. Schicht: Zusatzversorgung
  • 3. Schicht: Kapitalanlageprodukte
3 Schichten der Altersvorsorge - Basisversorgung, Zusatzversorgung, Kapitalanlage

Die erste Schicht umfasst die Basisversorgung. Dazu zählen die gesetzliche Rentenversicherung, landwirtschaftliche Alterskassen, berufsständischen Versorgungseinrichtungen und landwirtschaftliche Alterskassen. Hinzu kommt noch die Rürup- bzw. Basisrente für Selbstständige. Diese Möglichkeiten der Altersvorsorge sind nicht übertragbar, nicht vererbbar, nicht beleihbar oder in Kapital umwandelbar. Diese Formen werden im Ruhestand nachgelagert versteuert.

Die betriebliche Altersvorsorge und von dem Staat geförderte oder begünstigte Vorsorge die Riester-Rente, zählen zu der zweiten Schicht des 3-Schichten-Modells, der Zusatzversorgung. Hier greift auch die nachgelagerte Versteuerung.

Die Kapitalanlageprodukte in der dritten Schicht sind die Möglichkeiten der privaten Vorsorge, wie zum Beispiel Lebensversicherungen oder Fondsparpläne. Diese Konzepte müssen nicht automatisch zur Altersvorsorge dienen, können dies aber. Es gibt dafür keine steuerlichen Vergünstigungen vom Staat.

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