Als Generationenvertrag bezeichnet man das Umlageverfahren der gesetzlichen Rentenversicherung. Es ist kein festgeschriebener oder mündlich vereinbarter, sondern ein impliziter Vertrag, der zwischen zwei Generationen besteht und eine gewisse Verbundenheit ausdrückt. Der Begriff kann auch als ein gesellschaftliches Übereinkommen gesehen werden und ist bildlich zu verstehen, da der Vertrag juristisch nicht einklagbar ist.
Funktionsweise des Generationenvertrages
Das Umlageverfahren des Generationenvertrages funktioniert so, dass mit den laufenden Einnahmen eines Jahres gleichzeitig die Ausgaben des gleichen Jahres bezahlt werden. Bis auf einen kleinen Betrag zur Nachhaltigkeitsrücklage wird dabei nichts angespart. Somit finanzieren die jüngeren, arbeitstätigen Menschen die Renten für die älteren – also unterstützt die Generation, die im Berufsleben steht, die Generation, die sich im Ruhestand befindet. Durch die Zahlungen wird ein Anspruch auf Rente aus den Beiträgen nachfolgender Generationen erworben. Dabei zahlt der Argeitgeber die Hälfte des Beitragsatzes, die andere Hälfte muss von jedem Arbeitnehmer selbst begliechen werden.
Beitragshöhe für den Generationenvertrag
Die Höhe der Beiträge wird immer an die aktuellen Leistungen angepasst. So variiert der Beitragssatz von Jahr zu Jahr:
Jahr |
Beitragssatz in Prozent des Bruttoeinkommens |
---|---|
1970 | 17,0 |
1975 | 18,0 |
1980 | 18,0 |
1985 | 18,7 |
1986 | 19,2 |
1987 | 18,7 |
1988 | 18,7 |
1989 | 18,7 |
1990 | 18,7 |
1991 | 17,7 |
1992 | 17,7 |
1993 | 17,5 |
1994 | 19,2 |
1995 | 18,6 |
1996 | 19,2 |
1997 | 20,3 |
1998 | 20,3 |
1999 | 19,5 |
2000 | 19,3 |
2001 | 19,1 |
2002 | 19,1 |
2003 | 19,5 |
2004 | 19,5 |
2005 | 19,5 |
2006 | 19,5 |
2007 | 19,9 |
2008 | 19,9 |
2009 | 19,9 |
2010 | 19,9 |
2011 | 19,9 |
2012 | 19,6 |
2013 | 18,9 |
2014 | 18,9 |
Die Entstehung des Generationenvertrages
Dieses System ist über 100 Jahre alt. Der Begriff Generationenvertrag basiert auf den Gedanken des Gesellschaftsvertrages, die im 18. und 19. Jahrhundert entstanden sind. Nach dem ursprünglichen System der gesetzlichen Rentenversicherung sollten neben den Rentnern auch Kinder und Jugendliche eine Rente erhalten, die aus den Einzahlungen der erwerbstätigen Bevölkerung entrichtet wird. Damit wurde versucht, die Abhängigkeit von der Familie – Eltern sorgen für ihre Söhne und Töchter, die sich dann später um ihre Eltern kümmern – aufzubrechen und auf die gesamte Gesellschaft zu verteilen. Der Plan für eine Kinder- und Jugendrente wurde aber nie umgesetzt.
Der Generationenvertrag heute
Heute gibt es einige Probleme mit dem Generationenvertrag, da durch die demografische Entwicklung in Deutschland immer weniger Arbeitende für immer mehr Alte zahlen müssen. Dadurch steigen die zu entrichtenden Beiträge und die Rentenzahlungen sinken. Für die jetzt arbeitende Generation heißt das, sie wird einmal deutlich weniger Rente erhalten als das, was sie jetzt an Lohn verdient. Somit entsteht eine Differenz zwischen dem jetzigen Gehalt und der zukünftigen Leistung. Dies nennt man Rentenlücke – sie wird immer größer.
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