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    Kapitaldeckungsverfahren

Das Kapitaldeckungsverfahren ist eine Finanzierungsmethode der privaten und betrieblichen Altersvorsorge. Bei diesem Verfahren bezahlst du einen festgelegten monatlichen Beitrag oder einmalig eine frei wählbare Summe beispielsweise an eine Versicherungsgesellschaft. Die Versicherungsgesellschaft legt dieses Geld für dich auf einer Art „Sparkonto“ an. Dabei bekommst du Zinsen, die dir später auch zustehen. Der ersparte Betrag wird Kapitalstock oder Deckungskapital genannt.

Direkte Auszahlung statt Umlageverfahren

Mit Ablaufen des Versicherungszeitraumes bzw. Eintreten des Versicherungsgrundes – kurz: wenn du in Rente gehst – wird dir das angesparte Geld ausgezahlt. Dabei kannst du, je nach Art des Vertrages, entscheiden, ob du die gesamte Summe des Deckungskapitals auf einmal erhalten willst oder dir einen monatlichen Betrag, also eine private Rente, auszahlen lässt. Die Höhe deiner monatlichen Rente ist dabei natürlich abhängig von der Summe der angesparten Beiträge und der daraus erwirtschafteten Renditen. Da diese Beiträge nur dir zustehen und nicht für andere Personen verwendet werden, entspricht das Kapitaldeckungsverfahren genau dem Gegenteil des Umlageverfahrens der gesetzlichen Altersvorsorge.


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