Der „Pensions-Sicherungs-Verein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit“ (PSVaG), kurz Pensionssicherungsverein, ist eine Selbsthilfeeinrichtung der deutschen Wirtschaft zum Schutz der betrieblichen Altersversorgung. Denn im Fall einer Pleite des Unternehmens, bei dem du angestellt bist, wäre deine Altersversorgung gefährdet. Hier kommt der Pensionssicherungsverein ins Spiel. Durch ihn ist die betriebliche Altersversorgung auch im Falle einer Insolvenz geschützt. Seit 1974 ist diese Sicherung sogar gesetzlich festgehalten, im Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG). Der PSVaG ist somit ein gesetzlicher Träger der Insolvenzsicherung.
Tätigkeitsbereich des Pensionssicherungsvereins
Im Falle der Unternehmensinsolvenz springt der Pensionsversicherungsverein für deinen Arbeitgeber ein und übernimmt alle laufenden Versorgungsleistungen und unverfallbaren Anwartschaften. Die PSVaG wird also in folgenden Fällen tätig: bei Pensionszusagen (auch Direktzusagen genannt), Unterstützungskassen und Pensionsfonds. Auch bei einer Direktversicherung kann der Pensionssicherungsverein aushelfen. Wenn die Bezugsrechte aus der Versicherung widerruflich sind (d. h. dein Chef zahlt nur einen Teil der Leistungen an den Mitarbeiter aus und behält den Rest), kann der Insolvenzverwalter die Versicherung widerrufen und somit kündigen. Da der Rückkaufswert der Direktversicherung dann in die Insolvenzmasse des Unternehmens fallen würde, kann dein Chef den PSVaG zu Hilfe holen und deine Altersversorgung so retten.
Funktionsweise des Pensionssicherungsvereins
Kurz gesagt, muss dein Chef in Insolvenz gehen, zahlt der Pensionssicherungsverein deine Betriebsrente. Das nötige Geld erhält der Verein dabei durch Beiträge des Arbeitgebers. Dabei richtet sich der Beitragssatz, den die Unternehmen zahlen müssen, nach der Anzahl der deutschlandweit erfolgten Insolvenzen des Geschäftsjahres. Auch wenn sich der PSVaG ausschließlich aus den Beiträgen finanziert, kann ihm nicht das Geld für die Auszahlung deiner Betriebsrente ausgehen. Der Pensionssicherungsverein ist in diesem Fall durch sogenannte Sonderumlagen abgesichert, die er gegenüber den Mitgliedsunternehmen geltend machen kann. Oft wird gefragt, ob auch der Pensionssicherungsverein mal ausfallen kann. Die Antwort ist einfach: natürlich ja, aber dann muss die gesamte deutsche Wirtschaft schon ein ernstes Problem haben und in diesem Fall würde also mit Gesamtdeutschland und der Weltwirtschaft schlecht stehen – also das Super-GAU-Szenario.
Auszahlungen vom Pensionssicherungsverein
Der Pensionssicherungsverein unterliegt bei all seinen Aufgaben den gesetzlichen Grundlagen der betrieblichen Altersversorgung und des Versicherungswesens. Das ist wichtig, wenn es darum geht, wann du dein Geld erhältst. Erst mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens, in den meisten Fällen etwa drei Monate nach der Stellung des Insolvenzantrags durch deinen Chef, beginnt der PSVaG mit der Auszahlung deiner Betriebsrente. Zieht sich also die Eröffnung des Verfahrens in die Länge, so kann es passieren, dass du auf dein Geld warten musst. Dabei zahlt der Pensionssicherungsverein nur für einen Zeitraum von sechs Monaten auch rückwirkend. Versorgungsempfänger, das sind zum Empfang der Betriebsrente Berechtigte, sind neben dem Arbeitnehmer – also dir – auch deine Hinterbliebenen, sofern dein Chef auch Leistungen an diese im Rahmen seiner Versorgungsordnung vorgesehen hatte.
Der Pensionssicherungsverein ist neben der Abwicklung der Insolvenzsicherung auch mit deren Weiterentwicklung betraut. Seit 2002 ist der PSVaG auch für die Sicherung der betrieblichen Altersversorgung in Luxemburg zuständig.
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