Die Rückdeckungsversicherung ist eine Versicherung, die zugunsten eines Arbeitnehmers zur Rückdeckung von bestimmten versprochenen Leistungen des Arbeitgebers abgeschlossen wird. Oftmals wird der Begriff „Rückdeckung“ nur im Sinne von Versicherungen verstanden, was natürlich völlig zu kurz greift. Der Begriff „Rückdeckung“ basiert nicht grundsätzlich auf einer Versicherung, sie stellt lediglich eine von vielen möglichen Formen dar. Der Sinn, eine Versicherung zum Ansparen von Altersvorsorgevermögen abzuschließen, sollte grundsätzlich kritisch hinterfragt werden.
Die Funktionsweise der Rückdeckungsversicherung
Bei der Rückdeckungsversicherung gilt der Arbeitnehmer als versicherte Person. Dafür kauft der Arbeitgeber eine Versicherung wie zum Beispiel eine Lebensversicherung, Kapitalversicherung, Risikoversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung oder Rentenversicherung und sichert somit die versprochenen Versorgungsleistungen für seinen Mitarbeiter. Rückdeckungsversicherungen können neben der klassischen Form mit Garantieleistungen auch fondsgebunden geregelt werden.
Wie bei einer Direktversicherung ist der Arbeitgeber dabei der Versicherungsnehmer. Er zahlt die Beiträge und erhält im Unterschied zu einer Direktversicherung anschließend die Leistungen. Die Versicherung stellt die Finanzierung oder Absicherung der Pensionsverpflichtungen dar. Die versicherte Person, also der Mitarbeiter des Unternehmens, hat selbst keine Ansprüche auf die Versicherungsleistungen. Sie ist lediglich eine Abmachung zwischen der Versicherungsgesellschaft und der jeweiligen Firma zur Finanzierung der Leistungen. Der Wert der Rückdeckungsversicherung, das sog. Deckungskapital zählt zum Vermögen des Unternehmens und muss „aktiviert“ werden, d. h. der aktuelle Wert der Versicherung wird auf der Aktivseite der Bilanz zum jeweiligen Bilanzstichtag eingestellt.

Gestaltungsmöglichkeiten der Rückdeckungsversicherung
Es gibt mehrere Möglichkeiten, die Rückdeckung zu gestalten. Sie kann entweder alle Risiken der Pensionszusage abdecken, dann ist sie kongruent, oder sie deckt nur Teile davon ab, dann ist sie partiell.
Wird eine Rückdeckungsversicherung für den Durchführungsweg mit einer Unterstützungskasse geschlossen, tritt das Unternehmen in eine solche Kasse als Versorgungsträger ein und zahlt Versicherungsbeiträge zuzüglich einer Verwaltungsgebühr in die Kasse ein. Diese schließt zum Aufbau der Versorgungsvermögen dann eine Rückdeckungsversicherung ab (was ob der Sinnhaftigkeit kritisch zu hinterfragen bleibt), zahlt somit die Beiträge und wird bezugsberechtigt. So werden später die Versicherungsleistungen an die Kasse ausgezahlt und diese wiederum zahlt die Versorgungsleistungen an die Mitarbeiter aus.
Neben einer Rückdeckungsversicherung kann ein Unternehmen natürlich auch andere Möglichkeiten zur Finanzierung der Altersvorsorge nutzen, zum Beispiel Investmentfonds, Sparpläne oder andere Maßnahmen zur Kapitalbildung.
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