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    Umlageverfahren

Das Umlageverfahren bildet die Finanzierung von Sozialversicherungen wie die gesetzliche Renten- und Krankenversicherung oder die Arbeitslosenversicherung. Dabei werden die Ausgaben für eine Sozialleistung des einen Jahres aus den Einnahmen desselben Jahres finanziert. Dazu kommen noch Zuschüsse vom Staat. Die Höhe der Einnahmen eines Jahres gleicht dabei fast genau der Höhe der Ausgaben. Die eingezahlten Beträge werden bis auf einen kleinen Teil, zum Beispiel für die Nachhaltigkeitsrücklage bei der Rentenversicherung, nicht angespart. Die Beitragszahler erwerben mit der Einzahlung einen Anspruch auf Leistungen für den Fall, dass sie einmal versorgt werden müssen – zum Beispiel bei Krankheit oder Arbeitslosigkeit.

Funktionsweise des Umlageverfahrens

Damit dieses Verfahren funktioniert, muss das Verhältnis von Beitragszahlern zu Leistungsempfängern ausgeglichen sein. Ansonsten müssen entweder die Beiträge erhöht oder die Zahlungen gekürzt werden oder beides. Daher werden die Beitragssätze der Sozialversicherungen regelmäßig an die aktuellen Leistungsansprüche angepasst. Zum Beispiel steigen Beiträge für Krankenversicherungen stetig, da die Kosten im Gesundheitssystem zunehmen und sich zudem der Anteil der älteren Personen, die im Durchschnitt höhere Zahlungen von den Krankenversicherungen in Anspruch nehmen als jüngere Menschen, vergrößert.

Der Generationenvertrag – Das Umlageverfahren der gesetzlichen Rentenversicherung

Das Umlageverfahren für die gesetzliche Rentenversicherung wird als Generationenvertrag bezeichnet, der aber nie schriftlich festgehalten oder mündlich vereinbart wurde. Er meint die Vereinbarung, dass die heute arbeitenden Personen mit ihren Beiträgen die gesetzliche Rente für den älteren Teil der Bevölkerung finanzieren. Dafür erwerben die Beschäftigten einen Anspruch auf Rente aus zukünftigen Beiträgen der nachfolgenden Generation.

Abhängigkeiten der Generationen beim Umlageverfahren

Zu Beginn eines Umlageverfahrens erhält die erste Generation von Leistungsempfängern einen sogenannten Einführungsgewinn. Das heißt, sie erhalten Leistungen ohne selbst den entsprechenden Beitrag gezahlt zu haben. Somit entsteht eine Anfangsschuld. Solange das System weiterhin besteht, setzt sich auch das Abhängigkeitsverhältnis fort und wird von einer Generation zur nächsten übergeben, da immer neue Ansprüche gegenüber der kommenden Generation entstehen. Dies wird inhärente Schuld genannt.

Im Gegensatz zu dem Umlageverfahren steht das Kapitaldeckungsverfahren, wo die geleisteten Beträge als Kapital aufgebaut werden und dem Einzahlenden später zurückgezahlt werden.

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