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    Wohnriester

Unter Wohnriester, auch Eigenheimrente genannt, versteht man die staatliche Förderung beim Bau eines Eigenheims zur Altersvorsorge.
Ganz kurz gesagt:

Riester-Vertrag + Riesterförderung = Wohnriester

Ausdehnung der Riester-Förderung auf Wohnriester

Um dies zu realisieren, wurden die Regelungen zur Riester-Rente auf die Finanzierung von Wohneigentum ausgedehnt und neben Riester-Fonds und Riester-Rentenversicherungen auch Riester-Bausparverträge eingeführt. Diese Regelungen sind im Eigenheimrentengesetz, kurz EigRentG, festgeschrieben und gelten seit 2008. Sie sind nicht bei Modernisierung oder Umbau eines Hauses anwendbar. Die einzige Ausnahme bildet der Fall, wenn das angesparte Guthaben für altersgerechte oder behindertengerechte Umgestaltungen im Eigenheim verwendet wird. Weiterhin muss die geförderte Immobilie selbst genutzt werden und muss sich in der EU oder einem Staat, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum anwendbar ist, befinden. Der Besitzer der Immobilie muss diese als Hauptwohnsitz nutzen oder dort seinen Lebensmittelpunkt haben.

Förderungsmöglichkeiten mit Wohnriester

Es werden gefördert:

  • eine Wohnung im eigenen Haus, auch im eigenen Mehrfamilienhaus,
  • eine eigene Eigentumswohnung,
  • eine Genossenschaftswohnung, wenn diese in das Register einer Genossenschaft eingetragen ist und
  • ein eigentumsähnliches bzw. lebenslanges Dauerwohnrecht.

Mit dem Wohn-Riester können gefördert werden:

  • Personen, die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen: also Arbeitnehmer mit einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis, Auszubildende, rentenversicherungspflichtige Selbstständige, Kindererziehende für die Dauer von drei Jahren, geringfügig Beschäftigte, wenn sie auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben,
  • Landwirte,
  • Beamte, Richter und Berufssoldaten,
  • unter bestimmten Voraussetzungen Personen, die eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit, voller Erwerbsminderung oder Versorgung wegen Dienstunfähigkeit beziehen und
  • Personen, deren Ehepartner förderberechtigt ist.

Besonderheiten des Wohnriesters

Wird das Darlehen nicht in Anspruch genommen, d.h. es wird nicht in Immobilieneigentum investiert, stellt der Vertrag einen Sparvertrag für die Altersversorgung dar. Auf die Verträge zum Wohn-Riester erfolgt eine nachgelagerte Besteuerung, die Steuern müssen also erst bei Auszahlung des Geldes bezahlt werden. Dies kann entweder zu Beginn des Rentenalters mit einem Mal geschehen oder in gleichen Raten über mehrere Jahre bis zum 85. Lebensjahr.

Staatliche Förderung für Wohnriester

Die Förderung zeichnet sich dadurch aus, dass günstige Bauspargeldkonditionen geboten werden – die Sparer erhalten jährlich 154 Euro Zulage vom Staat. Dazu kommen noch 300 Euro für jedes Kind, das nach 2007 geboren wurde und 185 Euro für ältere Kinder. Die Zulage ist maximal, wenn 4 Prozent des Bruttoeinkommens des Vorjahres eingezahlt werden. Dabei sind die Riester-Zulagen einberechnet. Maximal können 2.100 Euro pro Jahr eingezahlt werden. Weiterhin kann der Betrag bei der Steuererklärung als Sonderausgabe geltend gemacht werden, wenn hohe Sparraten gezahlt werden.

Der Wohn-Riester wurde eingeführt, um selbst genutztes Wohneigentum zu fördern. Dadurch sollte auch ein weiterer Anreiz für private Altersvorsorge geschaffen werden. Dabei gibt es zwei verschiedene Förderansätze:

  • Das angesparte Geld wird für den Kauf oder Bau einer eigenen Immobilie eingesetzt.
  • Das angesparte Geld wird für die Tilgung eines Darlehens für den Kauf oder Bau einer eigenen Immobilie eingesetzt.

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