Die Grundsicherung im Alter als Nothilfe neben der gesetzlichen Altersvorsorge
Die gesetzliche Altersvorsorge ist das zentrale Mittel zur Sicherung des Lebensunterhalts im Alter. Doch die Rentenhöhe ist niedriger als das frühere Gehalt, so entsteht die sogenannte Rentenlücke. Um den Lebensunterhalt zu finanzieren reicht die gesetzliche Rente nicht immer aus. Hier kann die bedarfsorientierte Grundsicherung der Sozialämter helfen. Als dein Altersvorsorge-Portal verrät dir bestealtersvorsorge.com, was bei der Grundsicherung zu beachten ist.
Wann habe ich Anspruch auf die Grundsicherung im Alter?
Die Grundsicherung im Alter soll sicherstellen, dass Rentner den eigenen Lebensunterhalt finanzieren können. Die bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter ist eine steuerfinanzierte Mindestsicherung, die mit Erreichen der Regelaltersgrenze und volljährigen Personen mit dauerhafter Erwerbsminderung zusteht, wenn die Einkünfte, also die Rente, und das vorhandene Vermögen nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt zu gewährleisten. Die Sozialhilfeleistungen sind seit 2003 im zwölften Sozialgesetzbuch (SGB) festgehalten. Die Grundsicherung wird zusätzlich zur Alters- oder Erwerbsminderungsrente gezahlt, der Erhalt der Renten ist jedoch keine Voraussetzung für die Zahlung. Um Anspruch auf Leistungen zu erhalten, müssen diese beim Sozialamt beantragt werden. Mit der Grundsicherung will der Staat das Überleben im Alter sichern und so die Altersarmut bekämpfen.
Wie erfahre ich, ob die Grundsicherung für mich möglich ist?
Wenn die gesetzliche Rente zur Finanzierung des Lebensunterhalts nicht ausreicht, willst du das nicht erst feststellen, wenn du bereits Rente beziehst. Es gibt eine Möglichkeit bereits während deiner Berufstätigkeit abschätzen zu können, ob du im Alter auf Sozialleistungen angewiesen bist. Die Renteninformation liefert dir bereits wichtige Zahlen und gute Hinweise darauf, ob die Grundsicherung für dich in Frage kommt. Die Renteninformation erhältst du ab dem 27. Lebensjahr jährlich, wenn du bereits seit fünf Jahren in die Rentenkasse einzahlst. Aus dem Bescheid erfährst du, in welchem Jahr deine Regelaltersgrenze und somit der Rentenanspruch auf die Regelaltersrente erreicht ist, die Höhe der Regelalters- und der Erwerbminderungsrente, sowie die Höhe der bisher gezahlten Rentenversicherungsbeiträge und der sich ergebenden Entgeltpunkte.
Aus diesen Zahlen kannst du bereits abschätzen, wie hoch deine Rente für das jeweilige Renteneintrittsalter ausfallen würde. Wenn du vor der Regelaltersgrenze deine Rente antrittst, musst du einfach für jeden Monat, den du früher in Rente gehst, 0,3% vom Rentenbetrag abziehen. So kannst du bereits abschätzen welches Renteneintrittsalter für dich empfehlenswert ist. Aus den Informationen zur Rentenhöhe und deinen bisherigen Ausgaben kannst du bereits abschätzen, ob deine Rente später reicht. Als Faustregel kann gesagt werden, dass der Anspruch auf Grundsicherung geprüft werden sollte, wenn das Einkommen weniger als 758 Euro beträgt. Berücksichtige bei deinen Überlegungen auch die Höhe des Steuersatzes, der auf deine Rente erhoben wird, sowie die Sozialabgaben. Auch als Rentner musst du weiterhin Abgaben für Kranken- und Pflegeversicherung leisten, wobei einen Teil die Rentenkasse übernimmt, und auf dich etwa 10% entfallen. Es ist also wichtig, dass du neben deiner Bruttorente auch den Nettobetrag kennst, also der Betrag, der dir am Ende auch wirklich bleibt.
Was ist beim Antrag auf Grundsicherung zu beachten?
Um die Sozialhilfe der Grundsicherung zu erhalten muss ein Antrag beim Sozialamt gestellt werden. Es wird dabei überprüft ob Einkommen und Vermögen des Antragstellers ausreichen, um den Lebensunterhalt zu finanzieren. Auf unterhaltspflichtige Eltern oder Kinder wird bei der Berechnung erst zurückgegriffen, wenn diese ein Jahreseinkommen von über 100.000 Euro aufweisen. Der Antrag kann beim Sozialamt direkt oder über den Rentenversicherungsträger gestellt werden. Der Rentenversicherer schickt einen Antrag auf Grundsicherung automatisch an alle Rentenanwärter mit einer geringen Rentenhöhe. Über den Versicherungsträger kannst du den Antrag an das Sozialamt weiterleiten lassen. Ein Anspruch auf Leistungen entsteht immer erst mit der Antragstellung.
Erfahre mehr über Leistungen, die dir vom Staat zustehen und informiere dich auch darüber, was du selbst tun kannst und wie dir dein Chef beim Thema Altersvorsorge weiterhelfen kann.