Rentenanspruch in der gesetzlichen Altersvorsorge
Die Sicherung des Lebensunterhalts im Alter erfolgt vorrangig über die gesetzliche Altersvorsorge. Doch wann genau entsteht der Rentenanspruch und wie hoch ist dieser? Als dein unabhängiges Altersvorsorge-Portal erklärt dir bestealtersvorsorge.com worauf du achten musst.
Wie funktioniert die gesetzliche Rentenversicherung?
Die staatliche Altersvorsorge wird über die gesetzliche Rentenversicherung geregelt. Das bedeutet, dass du einen Teil deines Gehalts als Beitrag in diese Versicherung einzahlst und dir so einen Anspruch auf Rente sicherst. Die Beitragshöhe beläuft sich auf 18,7 % deines Gehalts und wird als Teil der Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Für gewöhnlich übernimmst du aber nur die Hälfte der Einzahlung und die andere Hälfte übernimmt dein Arbeitgeber. Der eingezahlte Betrag wird bei der Rentenversicherung aber nicht für dich persönlich zurückgelegt und angespart. Die Berufstätigen finanzieren die Rente der Älteren und die Abhängigkeit verlagert sich mit jeder neuen Generation. Daher nennt man dieses Umlageverfahren auch Generationenvertrag.
Was sind die Voraussetzungen für einen Rentenanspruch?
Um einen Rentenanspruch aufzuweisen muss ein bestimmtes Lebensalter erreicht sein und Beiträge zur Rentenversicherung geleistet, also in die Rentenkasse eingezahlt, worden sein. Dabei gibt es je nach Art der Rentenversicherung Unterschiede. Die Regelaltersgrenze liegt für vor 1947 Geborene bei 65 Jahren. Wer danach geboren ist, muss länger arbeiten, da seit 2012 die Altersgrenze schrittweise auf 67 bis zum Jahr 2029 angehoben wird. Eine genaue Aufstellung des Renteneintrittsalters findest du hier. Die Regelaltersgrenze muss man erreichen, um Anspruch auf die Regelaltersrente, also den vollen Rentensatz ohne Abzüge, zu haben. Hierfür muss außerdem eine Wartezeit von fünf Jahren vorliegen, man muss also fünf Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben. Der Zeitraum in dem Rentenversicherungsbeiträge geleistet werden sind Beitragszeiten. Es gibt auch sogenannte Anrechnungszeiten, in denen kein Beitrag in die Rentenkasse eingezahlt wurde, die aufgrund besonderer Umstände dennoch in die Berechnung der Rente einfließen. Hierzu zählen Arbeitslosigkeit, Berufsausbildung und Kindererziehungszeit (siehe hierzu auch Mütterrente). Außerdem ist zu beachten, dass ein Rentenantrag gestellt werden muss. Der Rentenanspruch sollte etwa drei Monate vor dem Rentenantritt beantragt werden, um eine rechtzeitige Zahlung der Leistungen sicherzustellen.
Wie hoch ist mein Rentenanspruch?
Für die Ermittlung des Rentenanspruchs bzw. die Rentenhöhe gibt es eine Formel. Die Rentenformel ist notwendig, da für jede Person ein eigener Rentenbetrag errechnet wird. Es gibt somit keine festgesetzte Mindestrente. Sollte die Rente sehr niedrig ausfallen, kann eine Grundsicherung beantragt werden.
Betrag Rente = Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x aktueller Rentenwert x Rentenartfaktor
Die Rente setzt sich aus den Entgeltpunkten, dem Zugangsfaktor, dem aktuellen Rentenwert und dem Rentenartfaktor zusammen. Die Entgeltpunkte ergeben sich aus dem Vergleich zwischen dem eigenen versicherten Jahresentgelt, also dem Jahresverdienst, und dem Durchschnitt aller Jahresentgelte. Bei Über- oder Unterschreiten des Durchschnitts ergibt sich ein Faktor über oder unter eins. Der Zugangsfaktor berücksichtigt gewisse Zuschläge und Abschläge, zum Beispiel bei früherem Renteneintritt, die auf die Rentensumme anfallen. Der aktuelle Rentenwert ist der Betrag, der genau einem Entgeltpunkt entspricht. Der Rentenartfaktor bestimmt wiederum die Höhe der Rente nach der Rentenart, wie Altersrente oder Erwerbsminderungsrente. Trotz vieler Faktoren, die in die Berechnung der Rente einfließen, kann festgehalten werden, dass die Leistungen unter dem ehemaligen Gehalt liegen. Dabei ist zu beachten, dass die Besteuerung der Rente stetig ansteigt und ab dem Jahr 2040 bei 100 % liegt. Der Rentenbetrag kann auch individuell erhöht werden, indem über die Regelaltersgrenze hinaus gearbeitet wird.
Erfahre mehr über die gesetzliche Rentenversicherung und informiere dich, welche Möglichkeiten die betriebliche für dich tun kann und wie private Altersvorsorge bieten.