• Renteneintrittsalter:
    Ab wann kannst du in Rente gehen?

    Das Renteneintrittsalter ist das Alter, in dem von der gesetzlichen Rentenversicherung die erste Altersrente bezogen wird. Aber wann ist das eigentlich frühestens möglich?

Das Renteneintrittsalter wird oft diskutiert und manchmal ändert die Regierung die Regelungen dazu auch. Vor 2012 bestand noch die Möglichkeit, ab dem 65. Lebensjahr die Altersrente zu beziehen. Natürlich konnte man auch früher in Rente gehen, dann wurde die monatliche Zahlung vom Staat aber verringert. Derzeit wird dieses „offizielle“ Renteneintrittsalter, ab dem man abschlagsfrei in Rente gehen darf, schrittweise auf 67 Jahre angehoben.

Geburtsjahrgang Anhebung in Monaten Renteneintrittsalter (Jahre/Monate)
1947 1 65/1
1948 2 65/2
1949 3 65/3
1950 4 65/4
1951 5 65/5
1952 6 65/6
1953 7 65/7
1954 8 65/8
1955 9 65/9
1956 10 65/10
1957 11 65/11
1958 12 66
1959 14 66/2
1960 16 66/4
1961 18 66/6
1962 20 66/8
1963 22 66/10
ab 1964 24 67 Jahre

Sehr viele deutsche Arbeitnehmer müssen durch diese Änderung zwei Jahre länger berufstätig sein. Die Regierung versucht so, die Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung zu begrenzen. Außerdem soll auch dem längeren Rentenbezug durch die steigende Lebenserwartung entgegengewirkt werden. Durch die vorgeschlagenen Änderungen von Andrea Nahles bevorzugen bei der Anhebung des Renteneintrittsalter die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1957.

Anhebung Renteneintrittsalter

Doch welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um Rentner zu werden? Als Erstes muss ein bestimmtes Rentenalter erreicht werden. Dann gibt es eine Mindestversicherungszeit, auch Wartezeit genannt, die erreicht werden muss. Bei der Regelaltersrente ist diese Wartezeit zum Beispiel fünf Jahre. Das heißt, du musst mindestens fünf Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, um die Regelaltersrente beziehen zu können.

Es gibt unterschiedliche Renten für verschiedene Personengruppen. Der Erhalt der jeweiligen Rente ist an Kriterien geknüpft, die sich von Rente zu Rente unterscheiden. Diese Altersrenten haben wir in Deutschland:

  • Regelaltersrente
  • Altersrente für besonders langjährig Versicherte
  • Altersrente für langjährig Versicherte
  • Altersrente für schwerbehinderte Menschen
  • Altersrente für Frauen
  • Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit

Mit dem Rentenbeginn entscheidest du dich für eine bestimmte Rente. Im Ruhestand ist ein Wechsel in eine andere Rente nicht mehr möglich.

Rente mit 63

Auch nach der Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre ist es natürlich noch möglich, Frührente zu beziehen und mit 63 in Rente zu gehen. Dafür gibt es bestimmte Bedingungen:

  • Langjährig Versicherte können ihre Rente mit 63 mit Abschlägen beziehen. Dabei ist auch eine Kombination mit einem Arbeitsteilzeitvertrag möglich.
  • Die Altersrente für Frauen kann von Frauen, die vor dem Jahr 1952 geboren wurden, ab einem Alter von 60 Jahren bezogen werden. Erst bei einem Rentenbeginn ab 63 Jahren wird die Rente abschlagsfrei ausgezahlt. Es gibt eine Wartezeit von 15 Jahren, und nach dem 40. Geburtstag müssen mehr als 120 Monate lang die Pflichtbeiträge gezahlt worden sein.
  • Arbeitslose können mit 58,5 Jahren in die Rente eintreten, wenn sie vorher mindestens 58 Monate arbeitslos waren und in den letzten zehn Jahren vor Rentenbeginn mindestens acht Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.
  • Schwerbehinderte Menschen können bereits ab 60 Jahren mit Abschlägen in Rente gehen. Die volle Höhe der Rente ist für Schwerbehinderte nach den aktuellen Regelungen ab dem 65. Lebensjahr möglich. Der Rentenbeginn wird von 63 auf 65 Jahre angehoben.

Rentner, die Frührente beziehen, bekommen diese nicht in voller Höhe ausgezahlt. Es gibt Abschläge, die lebenslang bestehen bleiben. Diese Abschläge betragen pro Monat, die man früher in Rente geht, 0,3 %. Sie sind aber auf maximal 14,4 % begrenzt. Wer zum Beispiel ein Jahr vor seinem eigentlichen Renteneintrittsalter schon Rente beziehen möchte, verzichtet für den Rest seines Lebens auf 3,6 % seiner monatlichen Rente (12 Monate x 0,3 % = 3,6 %). Die Altersrente für langjährig Versicherte reduziert sich zum Beispiel bei Rente mit 63 um folgende Abschläge:

Geburtsjahrgang Abschlag in %
Januar 1949 7,5
Februar 1949 7,8
März bis Dezember 1949 8,1
1950 8,4
1951 8,7
1952 9,0
1953 9,3
1954 9,6
1955 9,9
1956 10,2
1957 10,5
1958 10,8
1959 11,4
1960 12,0
1961 12,6
1962 13,2
1963 13,8
1964 und später 14,4

Neben der Frührente besteht auch die Möglichkeit, trotz erreichten Rentenalters weiterzuarbeiten. Dann erhöht sich für jeden Monat, in dem noch keine Rente in Anspruch genommen wird, die Zahlung der monatlichen Rente um 0,5 Prozent.

Erfahre mehr über die gesetzliche Rentenversicherung und informiere dich, was dein Chef für dich tun kann und wie du selbst vorsorgen kannst.

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